AGuM sieht Entscheidung zu Online-Sozialwahlen als Meilenstein

18. Mai 2020

Die vom Bundestag mit der Verabschiedung des 7. SGB IV-Änderungsgesetz geschaffenen Möglichkeit, die Stimme bei der Sozialwahl 2023 nicht nur per Briefwahl sondern auch online abgeben zu können, wurde von der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e. V. (AGuM) als historischer Meilenstein bezeichnet.

Der Pressedienst 01/20 der AGuM dazu kann hier (193,94 KB) heruntergeladen werden.

©18.05.2020