Wussten Sie schon...

Das deutsche Gesundheitssystem ist sehr komplex. In unserem Glossar „Wussten Sie schon…“ wollen wir Ihnen die wichtigsten Begriffe von A-Z näher erläutern, damit Sie sich sicher im deutsche Gesundheitssystem zurecht finden.

von A bis K...

Abzüge von Lohn und Gehalt

Dieser kleine Film erklärt, was mit den Abzügen von unserem Bruttogehalt und -lohn geschieht.
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Bonusprogramm bei Krankenkassen

Informationen zum Bonusprogramm finden Sie unter www.hkk.de/info/bonusprogramm.

Gesundheitssystem in Deutschland

von L bis Z...

Soziale Selbstverwaltung - so funktioniert`s.

Im folgenden Video stellen wird kurz und prägnant die soziale Selbstverwaltung vor. Es ist ein Film, der vom vdek und der DRV-Bund herausgegeben wurde.

Die dem vdek angehörigen Krankenkassen und die DRV-Bund sind die großen Körperschaften, bei denen Urwahlen durchgeführt werden. 

Zum Anschauen des Films (5,13 MB) Playbutton klicken und schon kann’s losgehen.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der hkk bestimmt und kontrolliert den Vorstand unserer Krankenkasse. Er ist ihr höchstes Leitungsgremium. Die vielfältigen Überwachungs- und Entscheidungsrechte des Verwaltungsrates ähneln denen des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft.

Durch Ihre erstmalige Stimme bei der Sozialwahl 2011 hatten Sie die Mitglieder gewählt, welche für die folgenden sechs Jahre im Verwaltungsrat über die Geschicke der hkk bestimmten. Der Verwaltungsrat der hkk besteht aus 24 Mitgliedern, die ehrenamtlich ihre Aufgaben in diesem legislativen Organ wahrnehmen. Die Verwaltungsratsmitglieder werden u.a. von Mitgliedern der hkk-Gemeinschaft gestellt. 

Darüber hinaus gibt es Fachausschüsse: den Hauptausschuss, einen Finanzausschuss, einen Satzungsausschuss und drei Widerspruchsausschüsse. In diesen Ausschüssen sind ebenfalls die gewählten Verwaltungsratsmitglieder der hkk-Gemeinschaft vertreten. Sie engagieren sich dort direkt für die Interessen aller hkk-Versicherten.

Die neue Legislaturperiode des Verwaltungsrates beginnt nach der diesjährigen Sozialwahl am 01.06.2023 mit der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Verwaltungsrates. Mehr dazu unter www.sozialwahl.de.

Zusatzversicherungen

Seit einigen Jahren dürfen Krankenkassen den Abschluss privater Zusatzversicherungen zwischen ihren Versicherten und privaten Krankenversicherungsunternehmen vermitteln, so sagt es das Gesetz. Näheres finden Sie, wenn Sie bei der hkk versichert sind, unter www.hkk.de/main/zusatz_versicherungen