Pflegepersonalkosten nicht für ungerechtfertigte Doppelfinanzierungen missbrauchen
Pflegepersonalkosten nicht für ungerechtfertigte Doppelfinanzierungen missbrauchen
Seit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Krankenhaus- Fallpauschalen (DRG) im Jahr 2020 kommt es immer wieder vor, dass Pflegeleistungen doppelt bezahlt werden: Zum einen als Restbestand in einer Fallpauschale, zum anderen über die gesonderte Vergütung für das Pflegepersonal. Für das Pflegepersonal im Krankenhaus werden von den Kostenträgern insgesamt rund 18 Milliarden Euro gezahlt. Aktuell wird, wie in dem vergangenen Jahr, eine Kostensteigerung von 10 Prozent – dies entspricht 1,8 Mrd. Euro – erwartet. 700 Millionen Euro davon sind zu viel, da sie bereits über die Fallpauschalen an die Kliniken fließen. Deshalb müssen die Zahlungen an die Kliniken um diesen Betrag bereinigt werden. Da mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft darüber keine Einigung, auch kein Kompromiss möglich war, ist jetzt das Bundesgesundheitsministerium in Form einer Rechtsverordnung am Zug. Aus dem Verordnungsentwurf geht hervor, dass lediglich 175 Millionen Euro bereinigt werden sollen.
Zu diesem Themenfeld hat die hkkg eine Pressemitteilung herausgegeben, die hier (538,58 KB) nachgelesen werden kann. Die hkkg positioniert sich regelmäßig zu aktuellen Themen.