Pressemitteilung der hkkg vom 04.12.2018 Patientensicherheit geht alle an

4. Dezember 2018

Bundesweite Hygiene-Richtlinie, Melderegister und einheitliche Sicherheitsstandards jetzt realisieren

Bremen, 04.12.2018: Roland Schultze, Vorsitzender der hkk-Gemeinschaft e.V., lobt, dass in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte bei der Patientensicherheit in Krankenhäusern und Arztpraxen erzielt worden sind. Beispielsweise wurden verbesserte Hygieneregelungen eingeführt; zudem orientieren sich heute viele Ärzte an OP- Checklisten sowie medizinischen Behandlungsleitlinien.

800.000 problematische Vorfälle pro Jahr vermeidbar

Doch diese Maßnahmen, erklärt der Vereinsvorsitzende, reichen bei weitem noch nicht aus. So treten immer noch bei fünf bis zehn Prozent aller Krankenhausbehandlungen in Deutschland so genannte „unerwünschte Ereignisse“ auf. Dabei kann es sich zum Beispielum Druckgeschwüre, Fehldiagnosen oder schwere Infektionen handeln. Betroffen sind davon ein bis zwei Millionen Patienten pro Jahr. Nach aktuellen Studien sind von diesen unerwünschten Ereignissen rund 800.000 pro Jahr vermeidbar.

Maßnahmenbündel notwendig

Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein Bündel von Maßnahmen notwendig. Dazu gehören klar benannte Verantwortliche für Patientensicherheit auf der Führungsebene von Arztpraxen und Krankenhäusern, die sich um die Umsetzung von Maßnahmen wie der Infektionsprävention und um verbesserte Hygiene kümmern. Gleichzeitig müssen verbindliche Regelungen wie eine bundesweite Hygienerichtlinie dafür sorgen, dass Patienten wirksamer vor gefährlichen Keimen oder einer Blutvergiftung nach einer Operation geschützt werden. Besonderen Wert legt der Vorsitzende der hkk-Gemeinschaft auf die Einführung eines bundesweiten Melderegisters, an das alle Krankenhäuser etwaige Fehler verpflichtend übermitteln müssen. Nur so können alle Krankenhäuser von den Fehlern anderer lernen.

Patienten aktiv einbeziehen

Darüber hinaus, fordert Schultze, ist dafür zu sorgen, dass die Patienten gut über ihre Diagnose und die geplanten Behandlungsschritte informiert sind und aktiv in den Behandlungsprozess einbezogen werden. Zudem können verpflichtende Fragen vor einer Behandlung – zum Beispiel über den zu operierenden Körperteil oder zum Namen des Patienten – helfen, Verwechslungen zu vermeiden.

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