Pressemitteilung der hkkg zum Versuch des Eingriffs in die Selbstverwaltungsautonomie
Die hkk-Gemeinschaft hat mit ihrer aktuellen Pressemitteilung vom 01.10.2020 zu den vom Bundeskabinett am 23.09.2020 beschlossenen Maßnahmen zur Erhaltung der Sozialgarantie 2021, die der Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege dienen sollen, Stellung genommen. Besagte Maßnahmen greifen massiv in die Selbstverwaltungshoheit der Krankenkassen ein und stehen damit konträr zu den Zielen der im Verwaltungsrat der hkk Krankenkasse maßgeblich mitarbeitenden hkkg.
Insbesondere ist nicht einzusehen, dass verantwortungsvoll wirtschaftende Krankenkassen, wie die hkk Krankenkasse, die über eine beitragssatzstablisierenden Rücklage verfügen, diese in großem Maße abschmelzen sollen, um die Kosten der Corona-Pandemie aufzufangen. Krankenkassen mit geringen Rücklagen werden dadurch indirekt entlastet. Die private Krankenversicherung wird gar nicht herangezogen. Der Bundeshaushalt kann damit mehr als 11 Milliarden EURO sparen, die er eigentlich, so hat es das Bundesgesundheitsministerium im Sommer zugesagt, an die in Vorlage getretenen Krankenkassen zurückzahlen wollte.
Der Vereinsvorsitzende, Torsten Nimz und der Ehrenvorsitzende, Roland Schultze, Beide Versichertenvertreter im Verwaltungsrat der hkk Krankenkasse, wehren sich vehement gegen diesen Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung.
Die Pressemitteilung kann im vollem Wortlaut hier (139,41 KB) heruntergeladen werden.
©01.10.2020