Wartezeiten bei Psychotherapeuten
In einer Kleinen Anfrage erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach den aktuellen Wartezeiten von gesetzlich Versicherten auf einen Termin beim Psychotherapeuten. In ihrer Antwort legt die Bundesregierung dar, dass sie keine validen Daten zur Beurteilung der Wartezeiten von Patienten auf eine Richtlinienpsychotherapie bei Vertragspsychologen hat. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben sich in der Zeit vom 1.4. bis zum 31.12. des letzten Jahres 67.929 berechtigte Vermittlungswünsche durch Patienten an die Terminservicestellen gerichtet. 59.359 dieser Vermittlungswünsche seien innerhalb der Vier-Wochen-Frist erfolgreich vermittelt worden, was einer Vermittlungsquote von 87,4 Prozent entspricht. Auf Nachfrage stellt die Bundesregierung klar, dass ihr nicht bekannt ist, dass Terminservicestellen eine Terminvermittlung nicht möglich war. Von daher sieht sie auch keinen Bedarf, die Vermittlung auf Psychotherapeuten in Privatpraxen auszudehnen. Was die Kostenerstattung für Psychotherapie betrifft, so hat die Bundesregierung keine Hinweise, dass Anträge gehäuft von den Krankenkassen abgelehnt werden. Sie verweist auf die Zuständigkeit der jeweiligen Aufsichtsbehörden. Auch plant die Bundesregierung nicht, die Ausgaben für Kostenerstattung für Psychotherapie wieder in der Statistik (Kontenrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung) auszuweisen, da dies einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten würde. (Quelle: vdek Nachrichten Gesundheitspolitik 10/2018 vom 05.04.2018)